Am 05.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil erlassen, was sich mit den Voraussetzungen des Betreibens einer Fanpage bei Facebook unter datenschutzrechtlichen Aspekten beschäftigt. Einen Tag später hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Deutschland eine Entschließung veröffentlicht, die Voraussetzungen für den weiteren Umgang mit diesen Facebook-Fanpages festlegt.
Die Daten für die interne Auswertung 'Facebook Insight' erhält Facebook über Cookies, die beim Zugriff auf die Fanpage gespeichert werden und erst nach 2 Jahren gelöscht werden und zwar unabhängig davon, ob derjenige, der die Fanpage besucht, selbst bei Facebook registriert ist oder nicht.
An diesem Punkt setzt die Kritik des Gerichtshofes an, dass der Betreiber der Facebook-Fanpage damit auch egoistische Ziele verfolgt und damit gemeinsam mit Facebook Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist.
So lange bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Erhebung der Daten der Besucher einer Facebook-Fanpage rechtswidrig und kann mit einem erheblichen Bußgeld belegt werden. Allein Facebook kann mit Informationen zum Umgang mit den Besucherdaten, mit Einrichten einer Abschaltmöglichkeit der Datensammelfunktion und mit Erstellung eines Vertrages gemäß Art. 26 DSGVO die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Datenschutz der Fanpagebesucher gewährleistet ist.
Da uns der Schutz Ihrer Daten wichtiger ist, als Ihnen unsere Facebook-Fanpage zu zeigen, haben wir unsere Fanpage derzeit offline gestellt.
Auf der folgenden Social-Media-Plattform
sind wir weiterhin erreichbar: Twitter Instagram
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